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Erfahrungsaustausch der AZ-Sachkundigen zur Unterweisung gemäß TRGS 519

 

Am 1. Dezember 2010 ist die neu gefasste Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten. Über die Auswirkungen auf den Baustellenalltag und vor allem den Umgang mit Asbestzementrohrleitungen wollen wir Sie im Rahmen unseres diesjährigen Erfahrungsaustausches informieren.


Weiterhin gilt, dass bei Arbeiten im erdverlegten Rohrleitungsbau sowie im Rohrnetzbetrieb die Kenntnis des Umganges mit asbesthaltigen Materialien erforderlich ist. Gemäß der TRGS 519 muss eine sachkundige Person (Sachkundiger mit Prüfungsnachweis) die Baumaßnahme als Verantwortlicher leiten.

 

Wir würden und freuen, Sie am 08. Mai 2012  in Lübeck Travemünde begrüßen zu dürfen.

 

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