Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4 vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e BDSG zu machen hat:
Der DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. hat den Zweck, das Gas- und Wasserfach in technischer und technisch-wissenschaftlicher Hinsicht unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit, des Umweltschutzes und der Hygiene zu fördern. Darüber hinaus übernimmt er im Rahmen dieses Zwecks auch Aufgaben in anderen Bereichen des Energiefachs.
Mitgliederdaten, Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten, sofern diese zur Erfüllung der unter 1. genannten Zwecke erforderlich sind.
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 Bundesdatenschutzgesetz sowie externe Stellen und interne Abteilungen des DVGW zur Erfüllung der unter 1. genannten Zwecke.
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 1. genannten Zwecke wegfallen.
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.